Was ist der E-CHECK?
Der E-CHECK ist die anerkannte, normengerechte Prüfung der elektrischen Anlage und aller Geräte im Haus. Beim E-CHECK wird geprüft, ob sich die Anlage und Geräte im ordnungsgemäßen Zustand im Sinne der jeweils geltenden VDE-Bestimmungen befinden. Ist dies der Fall, wird der einwandfreie Zustand durch die E-CHECK-Prüfplakette bestätigt. Der Zustand der Anlage und Geräte wird darüber hinaus in einem detaillierten Prüfprotokoll dokumentiert. Hier werden auch zu behebende Mängel aufgezeichnet.
Was wird beim E-CHECK untersucht?
Geprüft werden unter anderem: Schutzeinrichtungen wie Fehlerstromschutzschalter, Personenschutzautomaten, Schutzeinrichtungen in der Verteilung, etc. Außerdem ortsveränderliche Geräte oder elektrobetriebene Maschinen wie z. B. Herde, Kopierer, Aktenvernichter, Computer, Drucker, Bildschirme, Kaffeemaschinen, TV, Hifi und Video. Aber auch Kontroll- und Sicherheitssysteme werden im Rahmen der E-CHECK-Prüfung kontrolliert. Ebenso Konferenztechnik und Präsentationstechnik. Dazu Arbeitsplatzbeleuchtung, Schutzeinrichtungen gegen Blitzschlag und Überspannung.
Wieso sollte ich jetzt den E-CHECK machen?
Niemand kann von einem Elektrogerät erwarten, dass es ohne Instandhaltung ewig funktioniert. Keiner kann und keiner wird Ihnen das garantieren, denn was auf einen guten Wein zutrifft, gilt nicht für die Elektrotechnik: Sie wird mit dem Alter nicht besser. Schalten Sie unkalkulierbare Sicherheitsrisiken und hohe Folgekosten von Anfang an aus: Der E-CHECK ist die geprüfte Sicherheit der Elektroinstallation und Elektrogeräte.
Wie oft muss ich den E-CHECK machen lassen?
Das hängt ganz davon ab, ob es sich um ortsfeste oder ortsveränderliche Geräte handelt. Im privaten Bereich sollten ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre einer E-CHECK-Prüfung unterzogen werden. Ortsveränderliche Geräte im Regelfall jedes Jahr. Darüber hinaus gibt es aber auch noch eine Reihe von speziellen Regelungen für besonders beanspruchte Geräte vor allem im gewerblichen Bereich. Mehr Informationen erhalten Sie auch unter dem Punkt „Schadensprävention“. Doch am besten, Sie fragen Ihren E-CHECK-Fachmann. Er wird Sie über die für Ihre Anforderungen geltenden Prüffristen informieren.